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Die E-Rechnungspflicht: Alle Fristen im Überblick

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die elektronische Rechnung im B2B-Geschäft verpflichtend gemacht. Die Pflicht kommt in Stufen — und die erste gilt bereits: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Die Fristen im Überblick

Der Gesetzgeber hat die Einführung bewusst gestaffelt, damit sich kleine Unternehmen später umstellen dürfen als große:

Was gilt als E-Rechnung — und was nicht?

Seit 2025 ist der Begriff gesetzlich definiert: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland sind das vor allem zwei Formate: die XRechnung (eine reine XML-Datei) und ZUGFeRD (eine PDF mit eingebetteter XML).

Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Sie zählt seit 2025 nur noch als „sonstige Rechnung“ und erfüllt die Ausstellungspflicht ab 2027/2028 nicht mehr. Auch eine eingescannte Papierrechnung oder eine Word-Datei erfüllen die Anforderungen nicht.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, einige wenige:

Was passiert bei Verstößen?

Wer ab der für ihn geltenden Frist keine E-Rechnung ausstellt, erfüllt seine umsatzsteuerlichen Pflichten nicht. Das kann den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden und im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Beanstandungen führen. Praktisch relevanter: Große Kunden werden Lieferantenrechnungen, die nicht der Norm entsprechen, zunehmend zurückweisen.

Was sollten kleine Unternehmen jetzt tun?

Erstens: Sicherstellen, dass eingehende XML-Rechnungen gelesen werden können — dafür genügt ein kostenloser Viewer. Zweitens: Rechtzeitig vor 2027/2028 einen Weg finden, eigene Rechnungen im richtigen Format auszustellen. Wer nur wenige Rechnungen pro Monat schreibt, braucht dafür keine Buchhaltungssoftware — ein Online-Generator reicht.

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XRechnung erstellen
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